
28.05.2011, 10:47
Sehr geehrter Herr Magix,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Der angegebene Stundenpreis bezieht sich auf eine Stunde ,dort spielt es keine Rolle ob es sich nun um eine Beratungsstunde oder eine Stunde im Gericht handelt. Da aber laut Gericht der "Verlierer" dem "Gewinner" die kompletten Anwaltkosten und Gerichtskosten erstatten muss ,sehe ich gute Chancen bei "ZIPPO"
Mit freundlichen Gruß
Nils Jäger
Anwalt für Persönlichkeitsrechte
"Four wheels move the body. Two wheels move the soul."
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