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Schwabba
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Standard 25.03.2010, 13:17

Wenn zum Beispiel angesagt ist, dass die Gefangenen hinten an der Wand stehen sollen und ein Wärter reinrennt um eine Waffe rauszuholen oder so, dann kann ein Wärter reingehen und die Waffe rausholen, wenn dann ein Gefangener die Wand verlässt, darf ihn ein Wärter der nicht in einer T-Zone ist erschießen, der Wärter der im Massenjail ist darf das nicht. Ab dem Rulesupdate darf kein Wärter mehr Waffen in T-Zonen aufheben, d.h. er darf zwar ins Massenjail, aber die Waffe dort nicht picken, er muss einem Gefangenen sagen, dass er die Waffe rauswerfen soll. Das wird so allerdings noch nicht gespielt.

Wenn nichts angesagt wurde, dann dürfen die Gefangenen nur getötet werden, wenn sie den Sicherheitsbereich des Wärters betreten, das heißt, wenn sie auf den Wärter zurennen und ihm 2 Meter zu nah kommen. Der Wärter muss das allerdings vorsichtig machen, denn wenn er da sinnlos reinrennt und selbst den Gefangenen zu nah kommt, dürfen sie ihn töten, dann darf auch kein Wärter von außerhalb den Gefangenen dafür bestrafen. Da is man dann selbst schuld wenn man sowas macht. Diese Regel gibt es aus einem einfachen Grund, wenn ein Wärter sich einem Gefangenen nähert und ihm z.B. auf den Kopf springt, dann kann niemand von dem Gefangenen erwarten den Wärter in Ruhe zu lassen. Fast jeder würde den Wärter anboxen und stirbt dann, weil der Wärter ihn provoziert hat, was nicht fair ist.

Geändert von Schwabba (25.03.2010 um 13:28 Uhr)
   
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