Ein Mann aus Schleswig-Holstein erstattete gegen den Modediscounter "KiK"Strafanzeige. Anlass dafür sind die so genannten „Kreuzwinkelständer“, die bei Betrachtung von oben wie ein Hakenkreuz aussehen. Der Mann begründete seine Anzeige mit dem § 86a StGB, in dem die Verwendung nationalsozialistischer Symbole als Straftatbestand gilt.
Für die Geschäftsleitung von KiK ist die ständige Assoziation der Kleiderständer mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht nachvollziehbar und begründen dies mit der Weltoffenheit des Unternehmens. Außerdem teilte man mit, dass KiK Mitglied im Verein Gesicht Zeigen! Aktion weltoffenes Deutschland sei